„Das Land hat geliefert. Entscheidend ist, dass die erweiterten Helferrechte überall im Land verlässlich greifen“, so Peter Rombach, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz. „Wir rechnen mit einer klaren Linie bei der Umsetzung der neuen Spielräume, die das Gesetz bietet.“ Das neue Katastrophenschutzgesetz definiert nun auch eine Freistellung der Helfenden bei „Einsätzen, Übungen und dienstlichen Terminen“, sofern diese von einer Katastrophenschutzbehörde veranlasst werden.
Wichtig ist für das DRK, dass ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung eingerichtet wird, das transparente Informationen für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche enthält. Hilfreich ist deshalb die Zusage einer schriftlichen Erläuterung durch die Landesregierung an die zuständigen Behörden.
Bislang hatten den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung gefehlt. Nur nach teils nachträglicher Ausrufung einer Katastrophe oder einer außergewöhnlichen Einsatzlage (AEL) durch die Behörden waren Freistellung und Lohnersatz geklärt.
Nun sieht das Gesetz erweiterte Helferrechte auch ohne die Ausrufung einer AEL bzw. eines Katastrophenfalls vor: Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattungsanspruch für Arbeitgeber sind dann gewährleistet; Ruhezeiten können angeordnet werden. Kinder-/Pflegekosten und Sachschäden sind geregelt. Das stärkt die Rechte im Einsatz deutlich und bedeutet eine Anpassung an die bereits bestehenden Regelungen für Feuerwehr und THW.
„Das neue Gesetz schließt einen großen Teil der bisherigen Gerechtigkeitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen, stärkt die Rechte der Einsatzkräfte und beinhaltet viele weitere Verbesserungen“, so Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. „Zum Gesamtpaket des Landes gehören höhere Pauschalen für Ausstattung und Ausbildung der Ehrenamtlichen, Regelungen zu Spontanhelfenden und eine unbürokratischere Kostenübernahme im Einsatzfall.“
Das DRK begrüßt auch die Aussage des Gesetzgebers, eine nachhaltige Ehrenamtsförderung im Bevölkerungsschutz ausdrücklich als Aufgabe der obersten Katastrophenschutzbehörde (Innenministerium) zu benennen. Dies ist aus Sicht des DRK notwendig, um auch weiterhin gut ausgebildete und motivierte ehrenamtliche Katastrophenschützer im Land einsatzbereit zu haben.
Statements aus dem Kreisverband Pforzheim-Enzkreis:
„Es ist nun doch mehr herausgekommen, als wir zunächst gedacht hatten. Der Landesgesetzgeber hat den Weg dafür freigemacht, dass unsere Helfer für Übungen, Ausbildungen und andere dienstliche Termine künftig freigestellt werden und dafür nicht mehr ihren privaten Urlaub opfern müssen. Zudem hat der Landtag anerkannt, dass sich der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Baden-Württemberg in weiten Teilen auf ehrenamtliche Kräfte stützt.“
— Professor Dr. Wolfgang Kramer, Präsident des Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis e.V.
„Besonders wichtig ist für uns, dass gleichzeitig die finanzielle Unterstützung gestärkt wird. Die Finanzierung des Katastrophenschutzes vor Ort muss künftig nicht mehr überwiegend aus Eigenmitteln des Roten Kreuzes – etwa durch Altkleidersammlungen, Vereinsfeste oder andere Einnahmequellen – mitgetragen werden. Das stärkt die Motivation unserer Helfer, sich im Katastrophenschutz einzubringen und langfristig zu engagieren. Jetzt sind wir gespannt auf die unbürokratische Umsetzung des Gesetzes.“
— Frank Seemann, Rotkreuzbeauftragter des Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis e.V.
